Gleichwertigkeit/Gleichwertigkeitsprüfung/Äquivalenz

Die Gleichwertigkeit (Äquivalenz) setzt sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch ein vergleichbares Niveau von Lernergebnissen aus unterschiedlichen Bildungskontexten voraus.

Der Äquivalenzvergleich (Gleichwertigkeitsprüfung) ist der systematische Vergleich der anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Lernergebnissen der Studienmodule, auf die angerechnet werden soll. Er bildet die Basis von Anrechnungsentscheidungen.

Grundsätzlich ist bei einem Äquivalenzvergleich keine vollständige Abdeckung der Lernergebnisse des Studienmoduls durch bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwarten. Häufig wird ein prozentualer Abdeckungsgrad der Lernergebnisse eines Studienmoduls als Voraussetzung für eine Anrechnung erwartet.

Bei der Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen muss die Gleichwertigkeit – also die Anrechnungsgrundlage – von den antragstellenden Studierenden selbst belegt werden.

Anders als bei der Anerkennung gibt es hier also i. d. R. keine Beweislastumkehr.

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