Anrechnungsbeschlüsse

In einem Beschluss über die "Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium" traf die Kultusministerkonferenz (KMK) 2002 erste Regelungen zur Anrechnung. Festgelegt wurden u.a. das Gleichwertigkeitsprinzip, die Möglichkeit pauschaler Anrechnung und eine Begrenzung der durch außerhalb des Hochschulstudiums erworbenen Qualifikationen ersetzbaren Studieninhalte auf maximal 50%. 2008 wurden die Regelungen von 2002 durch die KMK evaluiert und in einem zweiten Beschluss bestätigt. Darin wurde zudem die Verantwortung der Hochschulen bei Anrechnungsprozessen betont, Anrechnungsprozesse und -praktiken wurden als Gegenstand von Qualitätssicherung und  Akkreditierung festgelegt und die Ausweisung der durch Anrechnung ersetzten Studieninhalten auf einem Diploma-Supplement wurde beschlossen.

Weitere Informationen unter: https://www.kmk.org und https://www.kmk.org

Zurück zur Liste

Zum Seitenanfang