Microcredentials

Als Microcredentials werden kürzere Lern- und Studienangebote sowie die entsprechenden Nachweise über die Lernergebnisse bezeichnet. Sie zielen auf den flexiblen Erwerb von Wissen und Kompetenzen für unterschiedliche Zwecke ab, wie beispielsweise die Deckung des beruflichen oder persönlichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarfs. Darüber hinaus können Microcredentials vielfältige Potenziale eröffnen, um u. a. flexible Lernwege zu gestalten, lebenslanges Lernen zu fördern, neue Möglichkeiten für internationale Mobilität zu erschließen sowie die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssektoren zu erhöhen.

Das Thema betrifft die Hochschulen aus zwei Perspektiven: zum einen als mögliche Anbieterinnen von Microcredentials und zum anderen als Instanz für die Anerkennung und Anrechnung von Microcredentials als hochschulischen oder außerhochschulischen Kompetenznachweisen. Dabei werden sie mit rechtlichen Fragen zu Mindestanforderungen, Standards der Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit, aber auch mit Aspekten der Strategieentwicklung, Umsetzung und Abbildung in bestehenden Studienstrukturen konfrontiert.

Potenziale von Microcredentials:

  • Umfangreiche Spielräume für die Entwicklung von studienzentrierten Angeboten; Studienmodelle können an die Bedarfe heterogener Bildungsbiografien angepasst werden
  • Erweiterte Möglichkeiten für die Profilbildung der Hochschule (Hochschulmarketing) und Erschließung neuer Zielgruppen
  • Stärkung der Internationalisierung und Förderung der Studierendenmobilität, beispielsweise durch kürzere Studienaufenthalte im Ausland, virtuelle Austauschangebote oder gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Hochschulen
  • Erleichterung des Transfers wirtschaftlich oder gesellschaftlich relevanter Forschung, zum Beispiel durch Kooperationen mit außerhochschulischen Akteur:innen oder durch die Vermittlung aktueller Erkenntnisse im Rahmen kompakter Lernformate


Herausforderungen bei der Anerkennung und Anrechnung sowie der Gestaltung und Einführung von Microcredentials:

  • Verständigung auf Mindestanforderungen, Standards und Qualitätskriterien für die Anerkennung und Anrechnung hochschulischer und außerhochschulischer Angebote
  • Anpassung bestehender Instrumente der Qualitätssicherung (Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung, ECTS-Leitfaden) an Microcredentials und Einbindung in hochschulinterne Prozesse und Strukturen
  • Als Anbieterin von Microcredentials: strategische Planung, Klärung (landes-)rechtlicher Rahmenbedingungen, Anpassung bzw. Anwendung von Qualitätssicherungsverfahren, Sicherstellung finanzieller und personeller Ressourcen etc.

 

Zwischen November 2022 und März 2023 haben sich Expert:innen im Rahmen der Zukunftswerkstatt Microcredentials des Projekts MODUS mit Fragen auseinandergesetzt, die sich Hochschulen in diesem Zusammenhang stellen. Die daraus hervorgegangene Publikation „Microcredentials an Hochschulen – strategische Entwicklung und Qualitätssicherung“ soll Hochschulen als Hilfestellung für Strategieentwicklungsprozesse dienen und bietet einen Überblick über die relevanten Standards der Qualitätssicherung von Microcredentials sowie der Anerkennung und Anrechnung. Zudem wurden im Rahmen der von MODUS in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Innovation und Technik (iit)Microcredentials auf Hochschulniveau“ (Rentzsch 2023) Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen für die Anerkennung, Anrechnung und Qualitätssicherung sowie Ansätze und Empfehlungen zur Standardisierung untersucht und darüber hinaus Anwendungs- und Praxisbeispiele identifiziert.

Literatur

Bundesrat (2022): Drucksache 14/1/22 der Ausschussempfehlung der 1021. Sitzung des Bundesrates am 20. Mai 2022 zum „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit“.

Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (2023): Microcredentials an Hochschulen – strategische Entwicklung und Qualitätssicherung. Ergebnisse der Zukunftswerkstatt Microcredentials. Bonn.

Rat der Europäischen Union (2022): Empfehlung des Rates über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit.

 

Weitere Informationen finden Sie in nachfolgender Literatur:

European project Microbol (2022): Common Framework for Micro-credentials in the EHEA.

Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (2020): Micro-Degrees und Badges als Formate digitaler Zusatzqualifikation. Empfehlung der 29. HRK-Mitgliederversammlung vom 24.11.2020.

Institut für Innovation und Technik (iit) in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (2021): Qualitätssicherung von Zertifikatsangeboten in der hochschulischen Weiterbildung - Empfehlungen für die Hochschulen. Eine Publikation des Runden Tisches Qualitätssicherung von hochschulischen Zertifikatsangeboten im Rahmen der Innovationsunterstützenden Maßnahmen zum Bund-Länder Wettbewerb ‚Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen‘ (INNOVUMOH)“.

Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD, Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) (2022): Umfrage zu Microcredentials. Kleine Lerneinheiten an deutschen Hochschulen.

OECD (2023), "Micro-credentials for lifelong learning and employability: Uses and possibilities", OECD Education Policy Perspectives, No. 66, OECD Publishing, Paris.

Rentzsch, Robert (2023): Microcredentials auf Hochschulniveau. Ansätze zum Umgang mit einem bildungspolitischen Trend. Hg. v. Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Bonn.

van der Hijden, Peter; Martin, Michaela (2023): Short courses, micro-credentials, and flexible learning pathways: A blueprint for policy development and action. Policy Paper. Hg. v. UNESCO International Institute for Educational Planning. Paris.


Begriffsbestimmung des Rats der EU

„'Microcredentials‘ sind Nachweise über die Lernergebnisse, die eine Lernende bzw. ein Lernender im Rahmen einer weniger umfangreichen Lerneinheit erzielt hat. Diese Lernergebnisse werden anhand transparenter und eindeutig definierter Kriterien beurteilt. Lernerfahrungen, die zum Erhalt von Microcredentials führen, sind so konzipiert, dass sie den Lernenden spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die dem gesellschaftlichen, persönlichen, kulturellen oder arbeitsmarktbezogenen Bedarf entsprechen. Microcredentials sind Eigentum der Lernenden, können geteilt werden und sind übertragbar. Sie können eigenständig sein oder kombiniert werden, sodass sich daraus umfangreichere Qualifikationen ergeben. Sie werden durch eine Qualitätssicherung gestützt, die sich an den im jeweiligen Sektor oder Tätigkeitsbereich vereinbarten Standards orientiert.“
(Quelle: Empfehlung des Rates über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit, Seite 13)

 


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