Die Anerkennung hochschulisch erworbener Kompetenzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die qualitative und quantitative Verbesserung von Mobilität und ein Beitrag zu flexiblen Lernpfaden von Studierenden. Anerkennung an Hochschulen bezieht sich also auf Kompetenzen oder Leistungen, die an Hochschulen erbracht wurden und die mit dem Ziel der Fortsetzung des Studiums in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule anerkannt werden.
Bereits erworbene Kompetenzen werden somit nicht mehrfach geprüft und Studienzeiten nicht unnötig verlängert. Die Anerkennung kann sich dabei auf einzelne Module oder ganze Abschlüsse beziehen. Grundlage für die Anerkennung in Deutschland sind die Lissabon-Konvention, die die Prüfung hinsichtlich eines wesentlichen Unterschieds im Kompetenzerwerb in den Mittelpunkt stellt und Anerkennung als Regelfall betrachtet sowie die jeweiligen Landeshochschulgesetze.
Formal bezeichnet Anerkennung die Feststellung des Wertes einer (ausländischen) Bildungsqualifikation. In der Praxis bedeutet Anerkennung, dass die anerkennende Hochschule die an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang erbrachten Leistungen so behandelt, als wären sie an der eigenen Hochschule bzw. im gleichen Studiengang erbracht worden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der MODUS-Webseite.