Onlinezugangsgesetz

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Insgesamt wurden knapp 600 sogenannte OZG-Leistungen identifiziert, die 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Bildung") zugeordnet wurden, die wiederum in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen (zum Beispiel „Studium“) unterteilt sind. Weitere Informationen: https://www.onlinezugangsgesetz.de/

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