Fachhochschule Bielefeld

Reziproke Anrechnung – Anrechnung von hochschulischen Kompetenzen auf Fachschulbildungsgänge an den Berufskollegs in NRW

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Das Projekt „ReziprAn“ (Reziproke Anrechnung - Anrechnung hochschulischer Kompetenzen von Studienabbrecher:innen auf Fachschulbildungsgänge in NRW) wurde initiiert um für die Schulleitungen der Fachschulen ein einheitliches und vereinfachtes Anrechnungsverfahren zur Anrechnung von hochschulischen Kompetenzen von Studienabbrecher:innen zu entwickeln. Die Möglichkeit der Anrechnung von in anderen Bildungsgängen erworbenen beruflichen Qualifikationen besteht in Nordrhein-Westfalen bereits seit einigen Jahren. Für die Schulleitungen gestaltete sich die Ermessensentscheidung bislang sehr aufwändig. Verfahrensvorgaben zur Antragstellung und Prüfung sowie zum Anrechnungsumfang fehlten.

Das entstandene pauschale Anrechnungsverfahren wurde mit dem Runderlass zur „Anrechnung von hochschulischen Qualifikationen auf den Besuch eines Fachschulbildungsgangs der Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Heilerziehungspflege, Maschinenbau oder Sozialpädagogik“ verbindlich geregelt. Der Runderlass wurde am 09.11.2021 vom Ministerium für Schule und Bildung NRW verabschiedet. Vorgängig hochschulisch erworbene Kompetenzen können somit angerechnet und mehrfache Leistungsprüfungen vermieden werden. Eine Anrechnung führt zu einer Reduzierung der Weiterbildungsdauer um ein oder mehrere Schulhalbjahre, abhängig von der Affinität des vorgängigen Studiengangs und der dort erzielten Anzahl an Credits.

Der Besuch von Fachschulbildungsgängen kann eine attraktive Alternative für Studienabbrecher:innen darstellen. Das Kompetenzniveau eines Fachschulbildungsgangs ist dem eines Bachelorstudiengangs gleichwertig (vgl. B-L-KS DQR (Hrsg.) 2021, 3). Der erfolgreiche Abschluss eines Fachschulbildungsgangs berechtigt, je nach Fachrichtung, die Führung der Berufsbezeichnung staatl. anerkannte:r Erzieher:in, staatl. anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in, staatl. geprüfte:r Techniker:in oder staatl. geprüfte:r Betriebswirt:in (vgl. Anlage E der APO-BK vom 26. Mai 1999).

Das Anrechnungsverfahren und der daraus entstandene Runderlass werden derzeit in der Praxis erprobt.

Die Projektlaufzeit beträgt 1,5 Jahre, vom 01.12.2020 bis zum 31.05.2022 und wird gefördert vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Prof. Dr. Heiko Burchert
heiko.burchert@fh-bielefeld.de
Tel.: +49 5211065073

 

Literatur

Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (Hrsg.) (2021). Liste der zugeordneten Qualifikationen. Aktualisierter Stand: 1. August 2021. Letzter Aufruf: 26.11.2021.

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2021). RdErl. d. Ministeriums v. 09.11.2021. In Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) unter der Ziffer 13-73 Nr. 32.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999. Zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Mai 2020. In: SGV.NRW. S. 223.

 

 

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