Das Projekt MODUS ist seit dem 30. Juni 2025 abgeschlossen. Alle Inhalte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht aktualisiert.

Fragen aus der Praxis

Ist es möglich, dass die in einem Urlaubssemester im Ausland erworbenen ECTS-Punkte von der Heimathochschule nachträglich anerkannt werden?

Eine häufige Befürchtung bei Studierenden ist es, durch den Auslandsaufenthalt Zeit im Studium zu verlieren. Die Möglichkeit, für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen könnte dazu beitragen, diese Hürde abzubauen. Im Rahmen von Auslandsaufenthalten erworbene Studienleistungen können auch dann an der Heimathochschule anerkannt werden, wenn für die Zeit des Studienaufenthaltes eine Beurlaubung vorliegen sollte. Häufig wird die Anerkennung von Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes an einer Hochschule im Folgesemester vorgenommen, so dass eine Beurlaubung während des Auslandsaufenthaltes bis auf wenige Ausnahmen (z.B. ein von der Studienordnung vorgeschriebener Pflichtauslandsaufenthalt) kein Hindernis darstellt. Studierende können sich also z.B. auch für ein ERASMUS-Auslandssemester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung ist jedoch nicht verpflichtend.

Praxisbeispiele aus Hochschulen:

https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/studienorganisation/beurlaubung/

https://www.uni-wuppertal.de/de/internationales/auslandsmobilitaet/organisatorisches-rund-um-den-aufenthalt-im-ausland/organisatorisches-visum-versicherungen-beurlaubung/rueckmeldung-unterkunft/

 

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