Spielräume nutzen und Unterschiede aushalten

19. April 2021

Ein Interview mit Dr. Olaf Bartz, Geschäftsführer der Stiftung Akkreditierungsrat

Nach der erfolgreichen Umsetzung der Lissabon-Konvention in die Landeshochschulgesetze ist doch eigentlich alles geregelt – oder sehen Sie noch weiteren Bedarf für eine Verbesserung der Anerkennungs- und Anrechnungspraxis an den Hochschulen? Wo hakt es aus Ihrer Erfahrung nach in der Praxis am meisten?

Die Antwort auf diese Frage ist zweigeteilt. Auf der einen Seite ist insbesondere die Lissabon-Konvention eine Erfolgsgeschichte! Dies wird besonders deutlich, wenn man in andere Weltregionen blickt, in denen die UNESCO zwar ebenfalls Anstrengungen unternommen hat, vergleichbare Konventionen zu etablieren, aber nirgends so reüssiert hat wie mit „Lissabon“.

Auch die Anrechnung außerhochschulischer Leistungen hat große Fortschritte gemacht. Langjährig mit der Materie vertraute Kenner, mir kommt hier z.B. Andrä Wolter in den Sinn, konstatieren mittlerweile, dass von den Regelungen her die früher fast unüberwindlichen Hürden zwischen den verschiedenen Bildungssektoren großenteils abgebaut sind.

Insofern ist das Gesamtbild klar positiv. Nun kommen aber, auf der anderen Seite, die Details ins Spiel, namentlich aus der Perspektive der Akkreditierung, in der wir zwar bestrebt sind, das große Ganze zu betrachten, aber die Details gehören dennoch zu unserer Aufgabe. Auf der Regelungsebene ist „Lissabon“ mittlerweile sehr weit gediehen, gleichwohl fallen in den Prüfungsordnungen immer wieder einmal inkompatible Bestimmungen auf. Und geht man in die Granularität, sind auch die gesetzlichen Regelungen hier und dort divergierend. Ein Bundesland beschränkt beispielsweise den Geltungsbereich auf die Signatarstaaten der Lissabon-Konvention, andere Länder tun dies nicht.

Weitaus größer sind die Unterschiede zwischen den Ländern in der Anrechnung. Hier finden sich in den Hochschulgesetzen beispielsweise je nach Land sowohl Soll- als auch Kann- oder Muss-Regelungen. Man schaut als Hochschule, wenn man eine Prüfungsordnung gestaltet, ja durchaus gern, wie es andere handhaben. Wenn die andere Hochschule, auf die man schaut, aber in einem „Kann“-Bundesland liegt und man selbst ein „Muss“-Land ist, führt eine Übernahme zu einer letztlich nicht gesetzeskonformen Ordnung. Tatsächlich gehören Anerkennung und Anrechnung zusammengenommen zu den fünf häufigsten Auflagen, die der Akkreditierungsrat ausspricht.

Wir werden im Frühjahr eine Umfrage zur Sachstandserhebung und offiziellen Auslegung der Länderbestimmungen starten und nach Abschluss die Ergebnisse auf unserer Webseite veröffentlichen. Damit werden wir unseren Beitrag leisten, die Transparenz zu erhöhen.

Wie könnte eine gemeinsame qualitätsgesicherte Anerkennungs- und Anrechnungskultur an den Hochschulen aussehen und inwieweit brauchen wir eine solche überhaupt, wenn die Entscheidungen ohnehin individuell in den Hochschulen erfolgen?

Es ist von unschätzbarem Wert, eine Diskussions- und Dialogebene zu den genannten wie auch zu anderen Fragen zu haben. Die individuell an den Hochschulen getroffenen Entscheidungen stehen im größeren Kontext der Mobilität, die eine Systemfrage ist.

Inwieweit die Kultur „gemeinsam“ im Sinn von „identisch“ sein muss, wäre ein interessantes Thema. Wir bekommen immer wieder einmal zu hören, diese oder jene Hochschule würde „sehr großzügig“ anrechnen, mit negativem Einschlag, unter Verweis darauf, man selbst sei da restriktiver. Wenn wir dem nachgehen, stellen wir zumeist fest, dass die „großzügigen“ Hochschulen die Regeln zwar bis zur Grenze ausschöpfen, sie aber nicht überschreiten. Dies ist dann legitim – genauso, wie es legitim ist, sich dafür zu entscheiden, den Spielraum, den das Landesrecht bietet, eher enger fassen zu wollen. Ich plädiere hier also für Ambiguitätstoleranz und dafür, Unterschiede im Rahmen der Gesetze auszuhalten.

Wie sollten Hochschulen Anerkennung und Anrechnung in der Akkreditierung angemessen berücksichtigen und welchen Beitrag kann MODUS hierbei leisten?

Die Basis ist eine gesetzeskonforme Umsetzung in den Prüfungsordnungen. Wenn ich hier Wünsche für MODUS freihabe, dann wäre dies zunächst eine Sammlung von „Good-Practice“-Beispielen, wie so etwas aussehen kann. Ein aus der Mitte der Hochschulen selbst kommendes Projekt wie MODUS kann hier tätig werden. Besonders interessant wäre dies auf Länderebene für die stärker divergierende Gesetzeslage in der Anrechnung.

Sobald wir unsere Länderumfrage abgeschlossen und die Ergebnisse veröffentlicht haben, können Sie gern loslegen!


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