Beschäftigungsbefähigung

Hochschulen qualifizieren ihre Absolvent:innen kompetenzorientiert auf Grundlage einer vielseitigen und breiten wissenschaftlichen (Aus-)Bildung (durch Integration fachlicher, methodischer und überfachlicher Kompetenzen sowie berufsfeldbezogener Qualifikationen) für die wechselnden Anforderungen akademischer und außerakademischer Karrieren.

Beschäftigungsbefähigung (auch Employability) von Hochschulabsolventen bedeutet, dass diese auf Basis wissenschaftlicher Bildung (fachliche und überfachliche Kompetenzen sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen) eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, diese halten und sich neue Beschäftigungsfelder erschließen können.

Leitbild der hochschulischen Ausbildung ist also nicht der/die berufsfertige, hochspezialisierte Expert:in, sondern die umfassend entwickelte, wertebewusste und wissenschaftlich qualifizierte Persönlichkeit, die gelernt hat zu lernen, sich schnell einarbeiten und selbstständig weiterbilden kann.

Beschäftigungsbefähigung in den Bachelor- und Master-Studiengängen wird unter anderem durch eine konsequente Kompetenz- und Praxisorientierung in den Curricula ermöglicht.

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