Interoperabilität

Im öffentlichen Sektor bezeichnet Interoperabilität die Fähigkeit von Organisationen durch den Austausch von Daten und Informationen auf Basis gemeinsamer technischer Strukturen zusammenzuarbeiten, um gemeinsame administrative Prozesse zu gestalten und Dienstleistungen nahtlos über Organisationsgrenzen hinweg anzubieten und abzuwickeln. Sie dient der Verfahrensbeschleunigung, einfachem Informationsaustausch und gegenseitiger Transparenz. Beispielhaft im Hochschulkontext ist ein bruchfreier digitaler Workflow von der Hochschulbewerbung, über etwaige Anerkennungs- und Anrechnungsprozesse, bis zur Leistungsverbuchung im Notenmanagementsystem. Erfolgreiche Interoperabilität setzt gemeinsame oder zumindest kompatible technische und/oder institutionelle Normen und Standards voraus.

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