Hochschule RheinMain

Anerkennungssatzung

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Die neue, erweiterte Anerkennungssatzung bietet eine umfassende Rechtsgrundlage für den kompletten Themenbereich der Anerkennung und Anrechnung an der Hochschule RheinMain. Neben der Vorabanerkennung von Leistungen, die im Rahmen einer Auslandsmobilität erbracht werden (Learning Agreements), wurden die Regelungen zur Anrechnung außerhochschulischer Leistungen präzisiert. Außerdem werden in der überarbeiteten Satzung erstmalig das Verfahren sowie die Zuständigkeiten geregelt. Zuständig sind die Prüfungsausschüsse. Jedoch können Aufgaben und Entscheidungen auf sogenannte Anerkennungsbeauftrage übertragen werden.

Die Studierenden erhalten hiermit eine Ansprechperson, die über die nötige detaillierte Fach- und Sachkenntnis in konkreten Fragen der Anerkennung und Anrechnung verfügt. Für die Durchführung der Anerkennung und Anrechnung steht das hochschulweite digitale Anerkennungsportal (KommA) zur Verfügung, über das der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zum Bescheid läuft. Begleitend dazu wird eine zentrale Stelle eingerichtet, die die Anerkennungsbeauftragten auf das Anerkennungsportal KommA schult, für inhaltliche Fragen zur Verfügung steht und auf Konsistenz in den Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren und -entscheidungen der Fachbereiche und Studiengänge achtet. Außerdem werden Leitfäden für KommA erstellt, die Studierende und Anerkennungsbeauftragte an dessen Nutzung heranführen und die Umsetzung der Anerkennungssatzung darstellen.

Die in der Lissabon Konvention geforderte Konsistenz der Entscheidungen in Anerkennungs- und Anrechnungsprozessen kann durch KommA in Verbindung mit der Anerkennungssatzung somit sichergestellt werden. Außerdem werden Prozesse durch die klar definierten Zuständigkeiten hochschulweit vereinheitlicht und vereinfacht. Damit wurde gegenüber den Studierenden zusätzliche Transparenz und Verlässlichkeit geschaffen sowie Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die Prüfungsausschüsse erhalten außerdem zusätzliche Unterstützung im Entscheidungsprozess.

Die Anerkennungssatzung der Hochschule gilt bis auf Weiteres. Ziel ist es, dass in der Kombination von Satzung und Anerkennungsportal die Transparenz und Qualitätssicherung der Prozesse gewährleistet und Anerkennung als selbstverständlich empfunden wird. Es handelt sich um eine dauerhafte Maßnahme, die nach Anschubfinanzierung aus Haushaltsmitteln finanziert wird.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.hs-rm.de/fileadmin/Home/Hochschule/Veroeffentlichungen/Amtliche_Mitteilungen/750-799/AM796_Anerkennungssatzung_220826.pdf

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Dr. Nora Wagner (Referentin der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Internationales)
Referentin-vplehre@hs-rm.de
Tel.: +49 61194952411

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