Hochschulzugangsberechtigung

Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, muss nachweisen, dass er oder sie aufgrund einer schulischen Vorbildung oder beruflichen Qualifikation dazu berechtigt ist.

Im Regelfall ist die Hochschulzugangsberechtigung das Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Die Fachhochschulreife ist eine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu Studiengängen an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften und bestimmten Studiengängen an Universitäten erlaubt.

Möglich ist ein Studium auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Hier wird zwischen dem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber:innen beruflicher Aufstiegsfortbildungen und dem Zugang für sonstige beruflich Qualifizierte unterschieden. Die Bestimmungen, die den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte regeln und damit auch ein Studieren ohne Abitur ermöglichen, sind in den Hochschulgesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesländer festgelegt.

Weitere Informationen: https://www.hochschulkompass.de

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