Learning Agreement

Das Learning Agreement (Studienabkommen) ist ein ECTS-Instrument, das die Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalten von Studierenden erleichtert und auf diese Weise die Mobilität von Studierenden fördern soll.

Das Learning Agreement (LA) beinhaltet eine Gegenüberstellung der Leistungen, die an der ausländischen Hochschule absolviert werden sollen, mit den Leistungen der entsendenden Hochschule, die dadurch ersetzt werden. Da es im Vorfeld des Auslandsaufenthalts abgeschlossen wird, bietet es den Studierenden eine gewisse Rechtssicherheit. Wird das Agreement den Studierenden vom Prüfungsaussschuss ausgestellt und können die enthaltenen Leistungen nachgewiesen werden, besteht ein Anspruch auf Anerkennung der festgehaltenen Leistungen.

Das Learning Agreement wirkt also als Zusicherung späterer Anerkennung, ersetzt jedoch nicht den Anerkennungsantrag. Dieser kann vom Learning Agreement abweichen: ausschließlich die im Antrag benannten von den vorher festgehaltenen Leistungen werden tatsächlich anerkannt. Weichen die erbrachten Leistungen vom Inhalt des Agreements ab, besteht zwar kein automatischer Anspruch, ein Antrag auf Anerkennung ist dennoch möglich.

Im ERASMUS+-Programm ist das LA verpflichtend zu nutzen. Mittlerweile ist die Verwendung jedoch in fast allen Austauschprogrammen Standard und auch für Freemover:innen empfiehlt es sich, LAs zu verwenden. Bei Praktika können ebenalls Learning Agreements zum Einsatz kommen.

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