Die Grundlage zur Prüfung eines Anerkennungsantrags bildet das Konzept des „wesentlichen Unterschieds“, d. h. bei Anerkennungsentscheidungen wird geprüft, ob zwischen der im Modul vorgesehenen und der tatsächlich erbrachten Leistungen oder bereits erworbenen Qualifikationen ein wesentlicher Unterschied besteht, der so signifikant ist, dass er die Antragstellenden höchstwahrscheinlich an der erfolgreichen Weiterführung des Studiums oder an der Erfüllung der Qualifikationsziele des Studiengangs hindern würde. Die Bewertung des wesentlichen Unterschieds erfolgt nach folgenden Kriterien: Profil, Studienniveau, Workload, Lernergebnisse sowie Qualität der Einrichtung und des Programms. Hinsichtlich des letzten Kriteriums wird geprüft, ob die Institution dem Standard einer (deutschen) Hochschule entspricht und das Studienprogramm z. B. akkreditiert ist. Kommt eine Hochschule nach der Antragsprüfung zu dem Schluss, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen der anzuerkennenden und der zu erbringenden Leistung besteht, muss sie dies begründen. Der Antrag auf Anerkennung wird dann abgelehnt.