Hochschule Darmstadt

Die Anerkennungssatzung – Transparenz und Sicherheit

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Die Hochschule Darmstadt (h_da) besteht aus zwölf Fachbereichen mit einem breit gefächerten Studienangebot. Je nach Kontext stellen sich unterschiedliche Fragen und Herausforderungen im Rahmen von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren. Um dieser Diversität Rechnung zu tragen und gleichzeitig qualitätsgesicherte und rechtskonforme Verfahren zu ermöglichen, entwickelte die h_da eine eigene Anerkennungssatzung. In Zusammenhang mit dem entsprechenden Paragraphen der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (§19 ABPO) regelt sie für die gesamte Hochschule die Zuständigkeiten und den Zeitrahmen von Verfahren sowie die Kriterien für die Begutachtung von Anträgen. Dabei wird sichergestellt, dass die einschlägigen, aus der Lissabon-Konvention abgeleiteten Kriterien für An­er­ken­nungs­ver­fahr­en umgesetzt werden. Gleiches gilt für die verschiedenen nationalen Vorgaben und Empfehlungen inklusive des Hessischen Hochschulgesetzes.

Innerhalb dieses Rahmens können die Studiengänge eigene Lösungen in Bezug auf den Modus der Beratung von Studierenden, konkrete Abläufe innerhalb des Fachbereichs, Formulargestaltung usw. auf die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt entwickeln. Die Zentrale Organisationseinheit „Qualitätsmanagement Studium und Lehre“ unterstützt die Studiengänge in der Umsetzung; das Prüfungsamt berät bei rechtlichen Fragen. 

Die Reaktionen auf die Anerkennungssatzung sind durchweg positiv. Von den Studiengängen wird geschätzt, dass sie damit über einen klaren Orientierungsrahmen verfügen, der ihnen in ihren Prozessen und Entscheidungen rechtliche Sicherheit gibt und dabei gleichzeitig eine unflexible Top-down-Lösung vermeidet.

Auch für pauschale Anerkennungen im Rahmen der Europäischen Hochschulallianz „European University of Applied Sciences“ (EUt+) bietet die Anerkennungssatzung den notwendigen Gestaltungsspielraum.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://h-da.de/fileadmin/h_da/Hochschule/Presse_Publikationen/Hochschulrecht/Anerkennungssatzung_AEnderung_2019-07-02.pdf

Ansprechpartner für Rückfragen:
Martin Hofmann (Referent Studiengangsentwicklung & Anerkennung)
martin.hofmann@h-da.de

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