Umgang mit Noten
Noten liefern zentrale Informationen über die Qualität von Leistungen. Insbesondere nach einem abgeschlossenen Studium spielen sie als Teil einer Abschlussnote eine wichtige Rolle für die weitere hochschulische oder berufliche Laufbahn der Studierenden. Jene Noten, die für Leistungen in anderen Bildungseinrichtungen als der eigenen Institution vergeben wurden, können Hochschulen vor Herausforderungen stellen. Dies gilt sowohl für Anerkennungs- als auch Anrechnungsverfahren: Bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen beispielsweise führen unterschiedliche kulturelle und akademische Traditionen in den jeweiligen nationalen Bildungssystemen zu unterschiedlichen Benotungsskalen (vgl. Europäische Kommission 2015, S. 39). Bei der Anrechnung führen kulturelle Unterschiede in der Notenvergabe zweier Bildungsbereiche dazu, dass Noten oftmals nicht ohne Weiteres übernommen werden können.
Sowohl für Anerkennungs- als auch Anrechnungsverfahren gilt: Damit der Umgang mit Noten möglichst gerecht gestaltet ist, sollten sich Hochschulen intern auf einheitliche Verfahrensweisen verständigen, diese in Prüfungsordnungen sowie etwaigen Satzungen oder Leitfäden regeln, sie für Studierende transparent kommunizieren und genutzte Methoden verständlich vermitteln.
Beim Inhalt dieser Seite handelt es sich um eine gekürzte und leicht abgewandelte Form des Kapitels 5 des MODUS-Praxishandbuchs zur Anerkennung und Anrechnung (S. 81 ff.).
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Noten in Anerkennungsverfahren
Hochschulische Leistungen können beim Wechsel des Studienfachs innerhalb einer Hochschule, beim Wechsel der Hochschule sowie nach temporären Auslandsaufenthalten anerkannt werden. Beim Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule innerhalb Deutschlands werden Noten in der Regel übernommen, da sich die Notensysteme in den seltensten Fällen unterscheiden, wenngleich es Unterschiede in der Notenvergabekultur gibt.
Die Unterschiede zwischen nationalen Notensystemen und ihren Notenkulturen bedingen hingegen, dass Noten in den meisten Fällen bei der Anerkennung einer ausländischen Leistung auf ein Studium in Deutschland nicht einfach übernommen werden. Die Lissabon-Konvention gibt keine Hinweise für den Umgang mit Noten und ihre etwaige Umrechnung.
Bereitstellung von Informationen
Ein funktionierendes System der Notenumrechnung in Anerkennungsverfahren basiert unter anderem darauf, dass den Hochschulen aussagekräftige Informationen über die Benotungssysteme anderer Einrichtungen zur Verfügung stehen; hierzu gehört beispielsweise die Auskunft über die Notenverteilung innerhalb eines Studiengangs im Ausland. Daher ist jede Hochschule dazu angehalten, Tabellen mit der statistischen Verteilung ihrer Noten für bestandene Prüfungen im jeweiligen Studiengang in den Transcripts of Records oder Diploma Supplements ihrer Studierenden aufzuführen. Die Informationen machen nachvollziehbar, wie eine Benotungsskala in der Praxis im entsprechenden Studiengang angewendet wird.
Methoden zur Notenumrechnung
Da nicht jede Umrechnungsmethode in jedem Umrechnungsfall angewendet werden kann, ist es ratsam, dass Hochschulen mehrere Methoden bereithalten und deren Anwendung für alle Beteiligten klar geregelt ist. Der Gebrauch unterschiedlicher Methoden kann allerdings zu unterschiedlichen Ergebnissen in der letztlich anerkannten Note führen. Damit Notenumrechnungen dennoch weitestgehend einheitlich und unabhängig von der durchführenden Person vollzogen werden können, sollte der Gebrauch der Methoden in einer Rangliste geordnet und verbindlich geregelt sein. Die Hochschule sollte also festlegen, welche Methode die bevorzugte ist; wenn diese in einem Fall nicht sinnvoll anwendbar ist, werden die nachrangingen Methoden in der entsprechenden Reihenfolge verwendet. Die folgende Auflistung der Methoden stellt keine Rangliste dar, sondern führt lediglich die möglichen Notenumrechnungsmethoden auf.
- Unbenotete Anerkennung
- Modifizierte bayerische Formel
- Umrechnungstabellen
- Prozentrangbildung / Notenverteilungsskalen / Umrechnung gemäß ECTS-Leitfaden
- Umrechnung mit Egracons
Detaillierte Erläuterungen der Methode finden Sie im "Praxishandbuch Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen" ab S. 81. Eine kurze Übersicht bietet die Tabelle zu Umrechnungsmethoden in Anerkennungsverfahren.
Noten in Anrechnungsverfahren
Der Umgang mit Noten spielt auch im Rahmen der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf hochschulische Module eine Rolle und stellt die Beteiligten mitunter vor Herausforderungen. Wie im Bereich der Anerkennung existieren keine verbindlichen Vorgaben für die Berücksichtigung von Noten im Zuge der Anrechnung. Außerdem gibt es für die Anrechnung keine standardisierten Methoden, die eine Umrechnung einer Note aus dem einen Bildungsbereich in den anderen ermöglichen würden.
Allgemein betrachtet kommt es eher selten vor, dass Noten bei der bildungsbereichsübergreifenden Anrechnung umgerechnet werden. Eine Übernahme einer Note oder eine unbenotete Anrechnung sind die Regel. Die Vorgehensweise richtet sich nicht ausschließlich, aber unter anderem, nach dem Kontext, in dem die anzurechnende Kompetenz erworben wurde. Allgemein gilt: Wenn Kompetenzfeststellungsverfahren angewandt werden, sollten diese nicht zu einer (neuen) Benotung führen, da ein Kompetenzfeststellungsverfahren nicht mit einer vollständigen Modulprüfung gleichzusetzen ist.
Noten formal erworbener Kompetenzen
Formal erworbene Kompetenzen werden durch zertifizierte Abschlüsse belegt (z. B. im Rahmen von Berufsausbildungsabschlüssen), die oftmals Benotungen sowohl für die Gesamtqualifikation als auch für einzelne Lerneinheiten enthalten. Sofern das außerhochschulische Notensystem mit dem eigenen hochschulischen Notensystem vergleichbar ist, kann eine Note übernommen werden (vgl. HRK 2019, S. 11). Handelt es sich nicht um vergleichbare Notensysteme, sollte die Anrechnung ohne Note erfolgen. Ganz gleich, ob es sich um vergleichbare Notensysteme handelt oder nicht, gilt grundsätzlich: „Eine standardisierte Anrechnung eines Moduls mit der Note 4,0 ist nicht zulässig.“ (ebd.)
Die Übernahme von Noten ist vor allem in pauschalen Anrechnungsverfahren praktikabel, bei denen Kooperationen mit anderen Bildungsträgern bestehen. In diesen Fällen herrscht gegenseitiges Verständnis über das Notensystem der jeweils anderen Einrichtung. Denkbar ist auch, dass zwischen den beiden kooperierenden Bildungseinrichtungen Umrechnungstabellen erarbeitet und implementiert werden, selbst wenn die jeweiligen Notensysteme nicht unmittelbar vergleichbar sind.
Noten non-formal und informell erworbener Kompetenzen
Ergebnisse aus dem non-formalen Lernen können zwar benotet sein, aufgrund ihres nicht-zertifizierten und nicht-standardisierten Charakters ist jedoch die Einschätzung schwierig, ob es sich bei der verwendeten Benotungsmethode um eine dem hochschulischen Notensystem vergleichbare Praxis handelt. Non-formale Lernergebnisse werden daher in der Regel unbenotet angerechnet. Unbenotete Anrechnungen erfolgen ebenso für informell erworbene Kompetenzen, da für diese keine Noten vorliegen.
In beiden Fällen werden nur die für das hochschulische Modul benötigten ECTS-Punkte angerechnet, selbst dann, wenn für das Modul eine Note vorgesehen wäre. Dies führt dazu, dass das Modul bei der Berechnung der Abschlussnote nicht berücksichtigt wird und sich die Gewichtung der übrigen im Studium erzielten Noten ändert (vgl. ebd.). Der/die Antragsteller:in sollte über diese Auswirkung auf die Notengewichtung vor der vollzogenen Anrechnung informiert werden.
Literatur
- Europäische Kommission (2015): ECTS Leitfaden 2015. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (2019): Anrechnung an Hochschulen. Organisation – Durchführung – Qualitätssicherung. 2. Auflage. Berlin: Hochschulrektorenkonferenz, Projekt nexus.